DJK RSC Essen e. V./ Abteilung Taekwondo
Mitgliedschaft

Info:

Kinder und Erwachsene können jederzeit zu den angegebenen Trainingszeiten bei einem Probetraining mitmachen. Die leitenden Trainer beraten gerne am Ende der Unterrichtsstunde.
Gut leserlich ausgefüllte und rechtsgültig unterschriebene Anmeldeformulare können den Trainern zur Weiterleitung an die Geschäftstelle übergeben werden. Im Gegenzug werden entsprechende Mitgliedskarten ausgehändigt. Rechtswirksam wird die Mitgliedschaft erst nach erfolgter Abbuchung der Beiträge und der Bezahlung der Aufnahmegebühr.

Für den Anfang genügt erst einmal ein normaler Trainingsanzug. Barfußtraining ist das Gesündeste. Ein Anzug kostet zwischen 20 und 40 Euro (je nach Körpergröße). Der RSC gehört zu den Vereinen, die Taekwondo traditionell unterrichten. Das bedeutet, dass wir nicht nur Kampf nach den olympischen Regeln trainieren, sondern die Vielschichtigkeit des Taekwondo pflegen.

Unser Mitgliedsbeitrag beträgt 12,50 Euro pro Monat. (Quartalsweise Abbuchung)

Wir sprechen uns mit Vornamen und einem freundschaftlichen „Du” an. Einverstanden?

Dann Herzlich Willkommen im RSC!
Aufnahmegebühr:

Einmalig 13,00 EUR bar mit der Anmeldung.
Die Mitgliedschaft muss für mindestens 6 Monate erworben werden, danach kann sie mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres in einfacher Schriftform an die Geschäftsstelle gekündigt werden (Bitte keine Einschreiben!).

Geschäftsstelle: DJK RSC Essen e. V. / Abt. Taekwondo, c/o Oliver Schulz - Postfach 13 04 52 - 45294 Essen

 

Die Kündigung per eMail ist ausgeschlossen! Die Kündigung wird erst mit schriftlicher Kündigungsbestätigung durch die Geschäftsstelle wirksam. Sie erfolgt i.d.R. ein bis zwei Wochen vor dem Kündigungstermin.

Beitrag:

Vierteljährlich 37,50 EUR, (Familienbeitrag ab dem dritten Familienmitglied 25,00 EUR).
Abbuchung vierteljährlich per Lastschrift am 01.02, 01.05, 01.08, 01.11.
Gebühren für die Rückbelastung bei nicht eingelösten Lastschriften trägt das Mitglied.

Verbandsbeitrag (DTU/NWTU):

Jährlich, zurzeit 10,00 EUR.
Abbuchung per Lastschrift am 02.01. Die Jahresmarke ist spätestens zum 31.12. des Folgejahres ihrer Gültigkeit abzuholen. Danach verfällt der Herausgabeanspruch auf die Jahresmarke. (Bsp. Die Jahresmarke 2017 muss bis zum 31.12.2018 abgeholt werden).

Mitgliedschaft

Mit Aufnahme der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied folgende Regelung für das Lastschriftverfahren verbindlich an:


SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE31ZZZ00000285173

Mandatsreferenz: (Mitgliedsnummer - DJK RSC Essen e.V./Abt. Taekwondo)

Das Mitglied ermächtigt den Sportverein DJK RSC Essen e.V. / Abt. Taekwondo, Zahlungen von dessen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die vom Sportverein DJK RSC Essen e.V. / Abt. Taekwondo gezogenen Lastschriften auf dessen Konto einzulösen. Hinweis: Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut des Mitglieds vereinbarten Bedingungen.

Versicherung ARAG:

Über den Deutschen Sportbund bei der Sporthilfe e.V. in Duisburg bzw. Lüdenscheid. Für die Sportversicherung ist der medizinische Nachweis auf Sporttauglichkeit durch eine medizinische Untersuchung nicht erforderlich. Aus gesundheitlichen Gründen ist es aber empfehlenswert, eine sportmedizinische Untersuchung durchzuführen.

 Sport-Unfallmeldung

Mitgliedsordnung:

Mit der Anmeldung erkennt das Mitglied, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, die Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen des Vereins und der städtischen Sporthallen an. Den Anordnungen der Trainer und Dojangleiter ist Folge zu leisten. Während des Trainings bitte alle persönlichen Gegenstände mit in die Sporthalle nehmen! Der Verein haftet nicht für Verlust oder Beschädigungen.